Ad Traktandum 7: Statutenänderung
Alt:
§5 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet und einen Matura-Abschluss am Liechtensteinischen Gymnasium erlangt hat und darüber hinaus die Mitgliedschaft im Verein bei dessen Vorstand schriftlich beantragt hat.
Neu:
§5 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet und einen Matura-Abschluss am Liechtensteinischen Gymnasium erlangt hat und darüber hinaus die Mitgliedschaft im Verein bei dessen Vorstand schriftlich beantragt hat.
2. Der Vorstand entscheidet in besonderen und begründeten Fällen über Ausnahmen.
3. Der Vorstand entscheidet über die Verleihung von Ehrenmitgliedschaften.
Beschlüsse:
Allen Anträgen wurde Folge geleistet. Der Vorstand und die Revisionsstelle wurden bestätigt.
(Das Protokoll kann beim Säckelwart eingesehen werden)